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COVID-19

Update (01.12.2021)

Die Regelung, dass die BBF-Kurse sich an die Gepflogenheiten der Gastschule halten, besitzt noch immer Gültigkeit. Da mit dem DEK-Entscheid 4 vom 30. November 2021 die Maskenpflicht per 3. Dezember 2021 (vgl. AV-Info 30|2021) ab Sekundarstufe I wieder eingeführt wird, tragen auch alle Kinder und Jugendlichen, welche einen BBF-Kurs besuchen, in allen Kursen einheitlich ebenfalls Maske.

Update (15.11.2021)

Die BBF-Kurse halten sich weiterhin an die Gepflogenheiten der Gastschule, auch wenn diese differieren können. Das Tragen einer Hygienemaske oder FFP2-Maske ist immer erlaubt, auch wenn keine Maskenpflicht besteht. Die Kursleitung wird über die aktuellen Regelungen der Schule informieren.

Update (13.09.2021)

Mit dem DEK-Entscheid 2 vom 11. September 2021 wird auf der Sekundarstufe I und II wieder die Maskentragpflicht eingeführt. Da die Volksschule im Rahmen der BBF-Kurse zu Gast bei den Schulen der Sekundarstufe II ist, gelten auch für BBF-Kurse die Regelungen der anbietenden Schule und somit, dass Kinder und Jugendliche, welche einen BBF-Kurs besuchen, ebenfalls eine Hygienemaske im Gebäude tragen. Die Lehrpersonen werden auf Situationen hinweisen, in welchen die Maske abgenommen werden kann. 

Update (von Mitte August 2021):

Mit dem DEK-Entscheid 1 vom 10. August 2021 gilt: Das freiwillige Tragen von Hygienemasken ist erlaubt. Es gilt keine generelle Maskentragpflicht. Einzelne Schulen haben darüber hinausgehende Schutzkonzepte, welche den Teilnehmenden durch die Schulen direkt kommuniziert werden.

BBF-Kursteilnehmerinnen und -Kursteilnehmer haben sich an die Schutzkonzepte und Bestimmungen der Gastschule zu halten.


Update (von Ende Januar 2021):

Der aktuelle DEK-Entscheid 7 vom 23.01.2021 ändert an den Verhaltensmassnahmen in den BBF-Kursen nichts. Die Teilnehmenden der BBF-Kurse tragen bereits seit Ende Oktober Masken in den Schulen, in welchen die Kurse stattfinden. Einzelne Schulen haben darüber hinausgehende Schutzkonzepte, welche den Teilnehmenden durch die Schulen direkt kommuniziert werden.

BBF-Kursteilnehmerinnen und -Kursteilnehmer haben sich an die Schutzkonzepte und Bestimmungen der Gastschule zu halten.


 

BBF-Ateliers und -Impulsveranstaltungen finden an Mittel- und Berufsfachschulen (Sekundarstufe II) statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BBF-Kurse kommen aus der Volksschule aus dem ganzen Kanton in diesen Kursen zusammen.

Die Volksschule ist im Rahmen der BBF-Kurse zu Gast bei den Schulen der Sekundarstufe II. Damit einheitliche Regelungen in den Schulhäusern der Sekundarstufe II gelten, gilt für BBF-Kurse entsprechend den Erläuterungen 1 vom 30. Oktober 2020 zum DEK-Entscheid 6 vom 23.10.2020, dass Kinder und Jugendliche, welche einen BBF-Kurs besuchen, ebenfalls eine Hygienemaske im Gebäude und auch während des Unterrichts tragen.
Ausgenommen sind Unterrichtssituationen, in welchen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert, namentlich bei mündlichen Unterrichtssequenzen in Sprachlektionen oder in Situationen, in welcher die Artikulation und der mündliche Ausdruck besonders wichtig ist.  

vgl. auch AV-Info 39 vom 30.10.2020